Urteil: Bei Internet-Anschlüssen gilt die Halter-Haftung – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Netzwelt | Banedon's Cyber-Junk
Haftbar für Rechtsbrüche im Internet ist letztlich der Halter des Internet-Anschlusses, urteilte das Oberlandgericht Köln via Urteil: Bei
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